Allgemeine Bedingungen zu den Führungen
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Bitte anklicken:
- Grundsätzliches
- Sicherheitshinweise
- Anmeldung
- Ausfall durch den Gast
- Ausfall durch den Führenden
- Salvatorische Klausel & Gerichtsstand
1 Grundsätzliches:
- Diese Bedingungen beziehen sich auf das gesamte Angebot von Chnutz vom Hopfen, im folgenden "Veranstalter" genannt.
- Der Inhalt der Nachtwächterführung ist zu gut zwei Dritteln durch Herrn Stefan Köhl M.A. vorbereitet worden, dem dafür an dieser Stelle ein herzlicher Dank gebührt!
Der Inhalt der Führungen unterliegt dem Urheberrecht. Aufführung ganzer oder einzelner Teile in der Öffentlichkeit nur mit schriftlicher Genehmigung vom Veranstalter.
- Die Teilnahme an der Führung geschieht auf eigenes Risiko. Es besteht kein besonderer Versicherungsschutz durch den Veranstalter.
- Die Bezahlung erfolgt üblicherweise in Bar bei der Veranstaltung. Bitte melden Sie einen Quittungswunsch spätestens einen Tag vorher an oder
bringen Sie ein entsprechendes Schriftstück mit
- Sie können auch durch eine Spende in Mindesthöhe von 120 € an den Heimatverein Bad Münster-Ebernburg e.V. zahlen. Sprechen Sie mich bitte bei Bestellung darauf an!

2 Sicherheitshinweise:
- Bitte bedenken Sie, daß besonders die Nachtwächterführungen oft bei kalter Witterung stattfinden. Bitte ziehen Sie sich deshalb ausreichend warm an, um draußen
auch länger stehen zu können, ohne zu frieren. Erklären Sie dies bitte unbedingt auch den anderen Teilnehmenden!
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Zustand von Strassen, Gebäuden und sonstiger Infrastruktur verursacht werden. Bitte bedenken Sie, dass insbesondere Historische Bauten nicht den heutigen Standards entsprechen!
- Der Veranstalter übernimmt ebenfals keine Haftung für Schäden, die durch schwache Beleuchtung verursacht werden. "Schummeriges" Licht gehöhrt zu einer Nachtwächterführung dazu, weshalb eine Beleuchtung nach sonst üblichen Gepflogenheiten nicht angeboten werden kann.
- Bei erkennbarer Gefährdung der Teilnehmenden, z.B. durch Wetterphänomene, bemüht sich der Veranstalter um ein
ungefährliches Ersatzprogramm (z.B. Vortrag im Haus). Wenn dies auch nicht möglich ist, bricht der Veranstalter
die Führung auf Kosten des Bestellenden sofort ab. Zu Totalausfällen siehe unten

3 Anmeldung
- Es wird um schriftliche Anmeldung per eMail, Brief oder Fax an den Veranstalter
oder den Verkehrsverein Rheingrafenstein e.V. gebeten.
- Die Anmeldung sollte möglichst frühzeitig erfolgen, damit der Termin rechtzeitig abgeklärt werden kann.
- Die Mindstanzahl der Teilnehmenden muß dem Veranstalter mindestens eine Woche vorher gemeldet werden.

4 Ausfall durch den Gast
- Bis zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin kann dieser von beiden Seiten ohne jede Folgen gekündigt werden.
- Bis eine Woche vorher ist eine Kündigung durch den Gast mit einem Ausfallgeld von 50% möglich.
- Bei einer kurzfristigeren Kündigung durch den Bestellenden wird die Gesamtsumme fällig.
- Der Veranstalter verpflichtet sich, bei jedem Wetter die Veranstaltung durchzuführen, wenn es nicht wie z.B. bei Orkan oder
Glatteis die Teilnehmenden gefährdet.
Deshalb sind Absagen durch den Bestellenden z.B. wegen "zu großer Kälte" kostenpflichtig.

5 Ausfall durch den Führenden
Da ich alleine führe, kann ich leider bei Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt keinen Ersatz bereitstellen. Es gilt:
- Jeder Ausfall wird vom Veranstalter schnellstmöglich telephonisch gemeldet. Deshalb geben Sie bitte eine Mobilrufnummer bei der schriftlichen Anmeldung mit an!
- Bei durch den Veranstalter zu verantwortendem Ausfall kann kein Ersatz gewährt werden, es wird aber auch keine Bezahlung gefordert.
- Bei Ausfällen durch Naturgewalten (Orkan, Erdbeben, Glatteis, etc.) teilen sich Veranstalter und Bestellende das Risiko, wobei der
Bestellende 20 € übernimmt.

6 Salvatorische Klausel & Gerichtsstand
- Sollte eine der Klauseln unwirksam sein, sind davon die weiteren Klauseln unberührt.
- Gerichtsstand ist Bad Kreuznach.
